Werbefilm Persönlichkeitsrechte Mitarbeiter und Darsteller

Wir, die UNEM-Filmproduktion, produzieren seit über 10 Jahren Werbefilme für Unternehmen und Institutionen.
Oft wird die Leistung der Mitarbeiter, die in Industriefilmen mitwirken, nicht richtig von den Unternehmern eingeschätzt. Auch fehlt eine klare Kommunikation hinsichtlich Mitwirkung und Aufgabe, die ein Mitarbeiter als Darsteller in einem Werbefilm einnimmt.

Kommunikation ist wichtig

Es hat nur Vorteile Ihren Mitarbeitern die Dreharbeiten anzukündigen, denn je besser ein Dreh vorbereitet ist, desto schöner wird das Ergebnis!

Erzählen Sie Ihren Mitarbeitern was Sie planen. Nur so kann sich Ihr „Darsteller“ optimal für Ihren neuen Werbefilm vorbereiten, z.B. einen aufgeschobenen Frisör-Termin wahrnehmen, besondere Arbeitskleidung anziehen oder den Arbeitsbereich für den Drehtag vorbereiten. Das spart beim Dreh Zeit und Ihnen auch Kosten. Mitarbeiter, die eingebunden sind, denken mit, das steigert nicht nur das filmische Ergebnis enorm. Ihre Angestellten, die als Darsteller fungieren, wollen sich gegebenenfalls Mental auf den Dreh vorbereiten und die Konsequenzen Ihres Auftritts im Vorwege durchdenken. Wichtig ist auch die Kenntnis, wo der Film eingesetzt wird, denn das hilft auch immer bei der Verbreitung, indem z.B. die Mitarbeiter, den Bekannten und Freunden den Auftritt im neuen Werbefilm zeigen wollen. Dann wird der Film als Virales Marketing-Tool optimal genutzt. Immerhin will der Unternehmer diesen Film ja auch möglichst vielen Zuschauern zeigen. Diese Kommunikations-Leistung ist Aufgabe der Unternehmensleitung oder des Marketings im Rahmen einer Filmproduktion. Durch gute Kommunikation werden die Dreharbeiten optimal vorbereitet.

Schriftliche Einwilligung kann nützlich sein

Fangen wir mit einem Beispiel an. Sie haben einen Ihrer Mitarbeiter als Darsteller in einem Produktfilm eingesetzt. 3 Jahre nach Fertigstellung des Filmes endet das Arbeitsverhältnis mit diesem Mitarbeiter. Anschließend fordert er Sie auf, dass Sie Ihren hochwertigen Produktfilm, in dem er als Darsteller mitwirkt, umgehend aus Youtube zu löschen.
Er entzieht Ihnen, unter Berufung auf das Recht an seinem eigenen Bild, rückwirkend die öffentliche Nutzung des Filmwerks. Das kann für den Unternehmer teuer werden, wenn er einen neuen Film produzieren muss oder eine Änderung des Filmes durchführt.
Eine ohne Einschränkungen gegebene schriftliche Zustimmung aller im Film abgebildeten Mitarbeiter ist daher ratsam. Denn diese erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses [1]. Ein späterer Widerruf ist zwar möglich, bedarf aber eines plausiblen Grunds.

Nicht nur auf Glück alleine setzen

Im öffentlichen Raum befindet sich der Filmemacher immer häufiger in einer Grauzone bezüglich der Bildrechte. Ein Risiko, das es zu minimieren gilt, indem z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen die Filmproduktion und dessen Verwendungszweck vom Veranstalter dem Publikum angekündigt wird, falls es als „Darsteller“ genutzt werden soll. Fakt ist, wenn jemand als „Darsteller“ in einem veröffentlichten Film, ein Video gelöscht haben möchte, zu dem er keine schriftliche Einwilligung im Bezug auf die Mitwirkung gegeben hat, dann muss es auch gelöscht werden. Das gilt auch bei dokumentarischen Impressionsfilmen, die oft für touristische Werbung eingesetzt werden, wo z.B. an einem Strand, Gäste gefilmt werden und diese somit zu Darstellern werden. Closeups oder Halbtotalen sollten daher immer mit Personen gedreht werden, die schriftlich ihre Einwilligung für die Dreharbeiten gegeben haben.
Eine Ausnahme gilt bei Motiven wie z.B. einem Stadtpanorama. Das Panorama ist das Hauptmotiv, dort promenierende Personen sind „unwesentliches Beiwerk“. Das gilt aber nur, wenn keine Nahaufnahmen der Personen angefertigt werden.

Profis setzen auf Models/Schauspieler für Ihren Werbefilm

Um mehr Sicherheit zu haben, kann der Unternehmer Models oder Schauspieler buchen lassen – also auch vor der Kamera mit Profis arbeiten.

Hier ist die genaue vertragliche Regelung bezüglich Einsatz, Dauer und der geplanten Kanäle wie z.B. Youtube oder TV ein Standard-Prozess. Das bedeutet, dass Profis die Bedingungen ihres Auftritts immer vertraglich festlegen und so ist die anschließende Nutzung des fertigen Filmwerks eindeutig geregelt. Bei den Verträgen ist es wichtig, die Einsatzdauer der Bildrechte fair auszuhandeln. Models und Schauspieler geben ihre Bildrechte selten zeitlich und räumlich unbeschränkt frei. Die zeitliche Nutzungsdauer sollte mindestens 5 Jahre betragen. Die Gründe für eine zeitliche Befristung der Bildrechte sind ganz pragmatisch. Die Models möchten die Option auf eine Nachbuchung oder Neubuchung nicht dauerhaft ausschließen. Oder falls eine berufliche Neuorientierung ansteht, ist die Dauer durch das Vertragswerk eindeutig geregelt.

Professionelle Filmproduktion

Professionelle Filmproduktionen setzen nicht auf den Zufall, sondern haben Kenntnisse über die Rechtslage. Setzen Sie nicht auf Halbwahrheiten, sondern lassen Sie sich richtig beraten. Es geht um die Fairness aller Beteiligten, die bei der Produktion eines Filmes mitwirken und um den geplanten Erfolg.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie unverbindlich und kompetent hinsichtlich einer Werbefilmproduktion für Ihr Unternehmen.

UNEM-Filmproduktion,
Inhaber Michael Großmann und Helmut Schnock
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[1] Quelle: Pressemitteilung Nr. 8/15 Bundesarbeitsgericht
„Veröffentlichung von Videoaufnahmen eines Arbeitnehmers – Einwilligungserfordernis“