Musik in Werbefilmen: Bekannte Songs sind nicht rechtssicher

Die richtige Musik macht einen Werbefilm erst wirklich stark. Sie transportiert Emotionen, unterstreicht die Marke und bleibt beim Zuschauer im Gedächtnis. Gleichzeitig ist das Thema Musiklizenzen für viele unserer Kunden unbekannt. Was darf ich verwenden? Was kostet das? Warum nicht bekannte Musik, oder warum bitte keine Musik mit GEMA? Wir sind keine Anwälte, wir sprechen aus über 20 Jahren Praxis im Filmherstellungsrecht. Solange man sich an die Regeln hält, bleibt man auf der sicheren Seite. Wir erklären es Ihnen.

Bekannte Songs in Filmen und Videos

Wir, die UNEM-Filmproduktion, produzieren seit über 20 Jahren Werbefilme für Unternehmen aus der Region und ganz Deutschland. Dabei ist ein zentrales Thema bei der Erstellung von Filmen stets von großer Bedeutung: die Frage nach der Musik.

Ein Chart-Hit als Untermalung klingt nach einer guten Idee. Ist es aber nicht. Bekannte Songs in Filmen oder Videos können schnell zu kostspieligen Abmahnungen führen. Für uns als Filmproduktion ist das keine neue Erkenntnis. Wir arbeiten seit über 20 Jahren mit dem Thema Musikrechte und wissen genau, worauf es ankommt. Für viele Content Creator in den sozialen Medien ist das leider noch immer anders. Besonders teuer wird es, wenn der eigene Social-Media-Manager dem Unternehmen durch unüberlegte Musikauswahl richtig viel Geld kostet, durch Abmahnungen, die sich schnell im vierstelligen Bereich bewegen können.

Was sind eigentlich "bekannte Songs"?

Gemeint sind Trend-Songs, Chart-Hits und populäre Musikstücke, also genau die Lieder, die gerade in den Charts laufen oder auf Social Media allgegenwärtig sind. Künstler wie Taylor Swift, Eminem oder Coldplay stehen stellvertretend für diese Kategorie. Ihre Musik ist weltweit bekannt, weltweit beliebt und weltweit urheberrechtlich geschützt.

Urheberrecht und Nutzungsrechte: Was steckt dahinter?

Das Urheberrecht schützt Musikwerke automatisch ab dem Moment ihrer Entstehung. Das bedeutet: Wer Musik von anderen Künstlern verwenden möchte, braucht die entsprechenden Nutzungsrechte und eine Erlaubnis, egal ob für einen Werbefilm, auf der Unternehmenswebsite oder in einem Social-Media-Video. Bekannte Songs sind dabei nicht rechtssicher nutzbar. Das gilt übrigens auch für Remixes und Cover-Versionen, da diese ebenfalls urheberrechtlich geschützt sein können.

Auch Remixes sind Betroffen...

Wie teuer das werden kann, hat ein Kollege von uns am eigenen Leib erfahren. Er ist Regisseur und wollte für seinen ersten Kinofilm ein bekanntes Musikstück lizenzieren, das jeder kennt und das perfekt zur Szene und zur Epoche gepasst hätte. Die Anfrage bei den Rechteinhabern kam mit einem Angebot zurück, das ihn sprachlos machte: Die Nutzungsrechte lagen im fünfstelligen Bereich. Für das Budget seines Kinofilms war das schlicht nicht umsetzbar. Am Ende musste er auf eine andere Lösung ausweichen. Diese Geschichte ist kein Einzelfall. Nutzungsrechte für bekannte Musikstücke [2] kosten Geld, und zwar deutlich mehr, als die meisten erwarten. Für Unternehmen, die einen Werbefilm produzieren lassen, ist das schlicht keine kalkulierbare Option.

Warum gehen die Musikstücke auf Meta und TikTok nicht?

Viele Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler fragen sich: Warum kann ich die Sound-Archive von Meta oder TikTok nicht einfach nutzen? Die Antwort liegt in den Nutzungsbedingungen der Plattformen. TikTok unterscheidet klar zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Für Unternehmen und gewerbliche Accounts ist die Verwendung von Musik aus der Commercial Music Library (CML) zwingend erforderlich. Die reguläre Sound-Bibliothek, die Privatnutzer verwenden, ist für kommerzielle Zwecke nicht freigegeben. Meta, also Facebook und Instagram, beschränkt die Musiknutzung ebenfalls auf persönliche, nichtkommerzielle Zwecke. Und selbst das ist nicht in jedem Fall rechtssicher. Grundsätzlich gilt: Die Verwendung populärer "Trending Sounds" ist für gewerbliche Zwecke meist nicht gestattet und kann zu Abmahnungen führen. Wer als Unternehmen auf Nummer sicher gehen will, sollte sich nicht auf die Plattform-Archive verlassen [3].

Musik, die speziell für den Film komponiert wird?

Eine eigens komponierte Musik klingt nach der perfekten Lösung, extra auf den Film abgestimmt. Leider ist das ebenfalls keine günstige Option. Das hat unser Kollege seinerzeit für seinen Kinofilm erfahren. Für Werbefilme auf Social Media, Webseiten oder Präsentationen reicht das Budget oft nicht aus, weil ein professioneller Komponist zusätzliche Kosten verursacht und die Musikproduktion Zeit in Anspruch nimmt. Am Ende steht man trotzdem vor einer weiteren Herausforderung: der GEMA. Denn auch individuell komponierte Musik kann GEMA-pflichtig sein, wenn der Komponist Mitglied der GEMA ist. Das bedeutet für jeden Werbefilm zusätzlichen Verwaltungsaufwand, Anmeldungen, Abrechnungen, Fristen. Das kann zu einem echten organisatorischen Risiko werden. In der Hektik des Alltags eines Unternehmens kann genau dieser Schritt schnell vergessen werden, mit unangenehmen Folgen. Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt deshalb bei neu erstellter Musik auf Komponisten ohne GEMA-Mitgliedschaft, oder greift gleich auf fertige Royalty-free-Musik zurück.

GEMA: Was ist das und warum ist sie in Deutschland relevant?

Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie vertritt die Interessen von Komponisten, Textern und Musikverlagen in Deutschland. Wichtig zu wissen: Auch wenn man eine Lizenz für ein Musikstück erwirbt, können zusätzlich GEMA-Gebühren anfallen. Die GEMA selbst erklärt es so: Für nahezu alle Musikwerke gilt das Urheberrecht. Es legt fest, dass allein der Urheber bestimmt, wer seine Musik zu welchen Bedingungen nutzen darf. Als Verwertungsgesellschaft sorgt die GEMA dafür, dass Urheber vergütet werden, wenn ihre Songs öffentlich genutzt werden, etwa auf Instagram oder in einem öffentlich zugänglichen Video. Das bedeutet für Unternehmen: Selbst eine bezahlte Lizenz schützt nicht automatisch vor GEMA-Gebühren. Beide Aspekte müssen separat berücksichtigt werden [4].

Die Lösung: Royalty-Free Musik und Musikbibliotheken

Es gibt eine rechtssichere und bezahlbare Alternative: sogenannte Royalty-free-Musikportale. Diese Plattformen bieten Musik an, die gegen eine einmalige Lizenzgebühr oder ein Abonnement unbegrenzt genutzt werden kann, ohne versteckte Folgekosten, ohne GEMA-Meldung, ohne Abmahnrisiko.

Wir arbeiten seit Jahren erfolgreich mit Portalen wie:

  • Artlist - große Auswahl, klare Lizenzmodelle, ideal für Film und Video

  • Musicbed - hochwertiger Sound, besonders für emotionale Werbefilme geeignet

  • Audioagency - eine weitere solide Option für professionelle Produktionen mit übersichtlichen Lizenzmodellen

Diese Portale sind speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Filmproduktionen ausgerichtet. Die Lizenzbedingungen sind transparent, die Auswahl ist groß und bieten volle rechtliche Sicherheit.

Fazit

Musik ist ein mächtiges Werkzeug im Werbefilm, aber nur, wenn sie rechtssicher eingesetzt wird. Bekannte Chart-Hits mögen verlockend klingen, doch das rechtliche und finanzielle Risiko ist real und erheblich. Individuell komponierte Musik klingt verlockend, ist aber teuer und bringt zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich. Unsere Empfehlung nach über 20 Jahren Erfahrung: Setzen Sie auf Royalty-free-Musik aus professionellen Portalen. Sie klingt gut, ist kostengünstig und macht keine Probleme.
 

UNEM-Filmproduktion
Michael Großmann & Helmut Schnock GbR
Lohweg 2
25524 Itzehoe
04821-8881130
m.grossmann@unem.de

[1] Quelle: TikTok Sophie Hobelsberger
https://www.tiktok.com/@sophiehobelsberger/video/7220826486511504645

[2] Quelle: Movie-College (Allary-Film, TV & Media)
https://www.movie-college.de/filmschule/produktion/rechte/musikrechte

[3] Quelle: WBS Legal
www.youtube.com/watch

[4] Quelle: GEMA
www.gema.de